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EUDR und Paletten: Worauf Sie sich bis zum 30. Dezember 2026 vorbereiten sollten

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) gilt nach zwei Verschiebungen ab dem 30. Dezember 2026. Holz und Holzerzeugnisse, einschließlich Paletten, gehören zu den erfassten Rohstoffen.

Veröffentlicht 2. November 2026

Termine

  • große und mittlere Unternehmen: ab dem 30. Dezember 2026,
  • Kleinst- und Kleinunternehmen: ab dem 30. Juni 2027.

Die Termine wurden durch die Verordnung (EU) 2025/2650 festgelegt, die zudem die Pflichten für Unternehmen weiter unten in der Lieferkette vereinfacht hat.

Wann die EUDR für Paletten gilt

Entscheidend ist, wie die Palette verwendet wird. Eine Palette, die nur andere Waren trägt oder schützt, ist Verpackungsmaterial und fällt nicht unter die Verordnung. Eine Palette, die als eigenständiges Produkt verkauft wird, etwa von einem Palettenhersteller an einen Kunden, ist erfasst.

Was das für Abnehmer bedeutet

Beim Kauf von Paletten als Produkt benötigen Kunden von ihrem Lieferanten Angaben zur Herkunft des Holzes und die Referenznummer der Sorgfaltserklärung. Einzelheiten werden noch in Leitlinien der Europäischen Kommission präzisiert.

Unser Vorgehen

Das Holz für unsere Paletten kaufen wir ausschließlich von den slowakischen Staatsforsten (LESY SR), die Herkunft des Rohstoffs ist also bekannt. Über die konkreten EUDR-Unterlagen informieren wir unsere Kunden rechtzeitig.

Quellen

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