Veröffentlicht 2. November 2026
Was die PPWR ändert
Die Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie vereinheitlicht die Anforderungen an Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Kennzeichnung von Verpackungen.
Was ein Palettenlieferant bereitstellen sollte
- eine Konformitätserklärung der Verpackung gemäß PPWR,
- die Einhaltung des Grenzwerts für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen höchstens 100 mg/kg),
- technische Angaben zur Palette und ihrem Material.
Drevinslovakia stellt für seine Paletten eine Konformitätserklärung gemäß PPWR aus. Auf Anfrage liefern wir außerdem eine Erklärung zu Schwermetallen, eine Erklärung zur Recyclingfähigkeit und ein technisches Datenblatt.
Was auf Abnehmer ab 2030 zukommt
Ab dem 1. Januar 2030 müssen Unternehmen, die Transportverpackungen einschließlich Paletten verwenden, sicherstellen, dass mindestens 40 % davon in einem Mehrwegsystem wiederverwendbar sind. Für Transporte zwischen Standorten desselben Unternehmens, zwischen verbundenen Unternehmen oder innerhalb eines Mitgliedstaats gilt eine strengere Anforderung. Bis 2040 steigt das Ziel auf 70 %.
EUR-Paletten sind Tauschpaletten für die wiederholte Nutzung und damit eine naheliegende Wahl beim Umstieg auf Mehrwegverpackungen.
Unsere Empfehlung
Fordern Sie von Ihrem Palettenlieferanten eine Konformitätserklärung gemäß PPWR an und planen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Verpackungen für 2030 und danach wiederverwendbare Paletten ein. Wenn Sie Unterlagen zu unseren Paletten benötigen, kontaktieren Sie uns.