Wofür die Erklärung gilt
Die Erklärung Nr. DoC-EUR-01/2026 gilt für neue Holzflachpaletten EUR-1 im Format 1200 × 800 × 144 mm, hergestellt nach der Norm UIC 435-2. Bestandteil ist der Herstelleranhang Nr. PV-EUR-01/2026, der unsere Fertigung beschreibt: Holzherkunft, Trocknung und Hitzebehandlung, Qualitätskontrolle und Kennzeichnung.
Was die Erklärung bestätigt
- Stoffe (Art. 5): Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen höchstens 100 mg/kg; keine Imprägnierung, keine chemische Behandlung und kein PFAS – das Holz wird ausschließlich hitzebehandelt,
- Recyclingfähigkeit (Art. 6): Holz und Stahlnägel lassen sich mechanisch trennen und verwerten,
- Verpackungsminimierung (Art. 10): Maße und Bauteile legt UIC 435-2 fest; sie sind für die Tragfähigkeit von 1.500 kg, Sicherheit und Austauschbarkeit notwendig,
- Wiederverwendung (Art. 11): die EUR-Palette ist eine wiederverwendbare Verpackung im offenen Tauschpool, beschädigte Paletten lassen sich nach UIC 435-4 reparieren,
- Kennzeichnung (Art. 12): die Paletten tragen die Zeichen EUR und UIC; die harmonisierte PPWR-Kennzeichnung ergänzen wir, sobald die Europäische Kommission sie einführt.
Rückverfolgbarkeit
Auf jedem Lieferschein und jeder Rechnung stehen die Nummer der Konformitätserklärung, die Stückzahl, das Gesamtgewicht und die Chargennummer, also die Lieferscheinnummer.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Wir verkaufen leere Paletten. Die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen, die zusammen mit Waren in Verkehr gebracht werden, übernimmt der Abnehmer, der eigene Waren auf die Paletten verpackt.
Unterlagen
Die EU-Konformitätserklärung DoC-EUR-01/2026 und den Herstelleranhang PV-EUR-01/2026 senden wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail.